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Schulassistenz

Unterstützung zur Teilhabe an Bildung

Schulassistenz richtet sich an Kinder und Jugendliche, die temporär oder dauerhaft Unterstützung beim Lernen und im schulischen Alltag benötigen. Im Kern sind damit Eingliederungshilfen als Leistungen der Jugend- oder Sozialhilfeträger gemeint. Je nach Lage des Einzelfalles besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Schulassistenz für Kinder- und Jugendliche mit (drohenden) seelischen, geistigen und körperlichen Behinderungen, mit erheblichen Beeinträchtigungen im Sehen oder Hören, um ihre Teilhabe beim Lernen sowie im Schulalltag zu ermöglichen.

Die fachliche Entwicklung im Feld der Schulassistenz tendiert zunehmend in die Richtung, Leistungen zur Schulassistenz gemeinsam an mehrere Schülerinnen und Schüler in einer Lerngruppe zu erbringen. Bundesweit berichten Kommunen über positive Erfahrungen mit solchen „Poollösungen“. Sie wirkt Stigmatisierung entgegen und fördert die Selbständigkeit von Kindern und Jugendlichen. Effekte ergeben sich auch im Hinblick auf die kommunale Steuerbarkeit von Leistungen zur Eingliederungshilfe.

Modelle zur Poolbildung bei der Schulassistenz entstehen in Kooperation zwischen den beteiligten Systemen Schule, Jugendhilfe, Sozialhilfe und Gesundheit auf kommunaler Ebene.

Wir begleiten kommunale Kooperationsprozesse zum Thema Schulassistenz.

 

Unsere Angebote

  • Beratung zum Thema und den Leistungen in den Systemen
  • Fortbildungsangebote bzw. Impulse zum Thema Poolbildung zur Schulassistenz
  • Moderation von Veranstaltungen
  • Prozessbegleitung von Kooperationsvorhaben vor Ort
Ansprechpartnerin

Tel.: 0331 – 97 99 46 77

Mail: buschner@kobranet.de

Referenzen

Kooperationsstelle inklusives Aufwachsen

Laufzeit: von 2013 bis 2021, ab 2022 Handlungsfeld der Landeskooperationsstelle Schule – Jugendhilfe

Verschiedene regionale Kooperationsverbünde beschäftigen sich damit, Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Teilhabe an Bildung zu bündeln und optimaler zu gestalten. Hoher Abstimmungsbedarf besteht besonders dann, wenn solche Leistungen aus verschiedenen Systemen heraus erbracht werden.

Die bei kobra.net angesiedelte Kooperationsstelle inklusives Aufwachsen beriet kommunale Akteure, initiierte Arbeitsprozesse zu diesem Thema und wirkte in mehreren Landkreisen an der Erarbeitung von modellhaften Lösungen zur Poolbildung beim Einsatz von Schulassistenz gemäß den §§ 35a SGB VIII und 112 SGB IX – Bundesteilhabegesetz mit.

Im Dezember 2019 veröffentlichte die Kooperationsstelle die Broschüre „Gemeinsam lernen vor Ort – Teilhabe an Bildung in Kommunen im Land Brandenburg“ (PDF, 3MB), in der drei Modelle zur Umsetzung von Teilhableistungen an Bildung bekannt gemacht wurden. Die vorgestellten Praxisbeispiele sind in einem mehrjährigen Arbeitsprozess von Expertinnen und Experten aus Schulaufsicht, kommunaler Verwaltung, Schule, Sonderpädagogischer Förder- und Beratungsstelle sowie einem Träger der Eingliederungshilfe unter Leitung der Kooperationsstelle analysiert worden.

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