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Kinderschutz in der Schule / Schutzkonzepte

Unterstützung von Schulen zur Entwicklung eines Gewaltschutzkonzepts

Eine Schule soll ein sicherer Ort sein. Das bedeutet einerseits, dass möglichen Gewalttaten innerhalb der Schule vorgebeugt wird, und andererseits, dass die Schule Hilfe leistet, wenn Kinder Gewalt erfahren – egal ob innerhalb oder außerhalb der Schule. Ein Schutzkonzept soll dazu Handlungssicherheit für die Mitarbeitenden der Schule bieten, indem es Vorgehensweisen bei Vorfällen oder Anhaltspunkten genau beschreibt und Ansprechpartner benennt. Das Konzept sollte zudem Angebote und Strukturen zur Prävention festlegen sowie Verhaltensregeln und Beschwerdemöglichkeiten beinhalten. Letztlich ist entscheidend, dass die Vereinbarungen nicht nur im Konzept gut beschrieben sind, sondern dass sie von allen Beteiligten der Schule mitgetragen und gelebt werden.

Seit Januar 2024 verpflichtet das Brandenburgische Schulgesetz die Schulen, ein Gewaltschutzkonzept zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen innerhalb der Schule zu erstellen (BbgSchulG §4 Abs. 3).

Unsere Angebote

Ein Gewaltschutzkonzept zu entwickeln und zu etablieren ist eine fachlich und organisatorisch anspruchsvolle Aufgabe. Es sollte unter Beteiligung von Schulleitung, Lehrkräften, Schüler*innen, Eltern und (sofern vorhanden) mit Schulsozialarbeit und Hort entstehen. Unsere Prozessbegleitung unterstützt Schulen dabei, ein Konzept zu entwickeln, welches an Schulform, Schulgröße, die sozialräumlichen Bedingungen sowie die Zusammensetzung der Schülerschaft angepasst ist. Gemeinsam mit einer Planungsgruppe der Schule entwickeln wir die Kernstücke des Schutzkonzepts. Und wir zeigen Wege auf, wie Sie das Schutzkonzept zukünftig eigenständig weiterentwickeln können.

  • Wir bieten fachliche Inputs beispielsweise innerhalb einer Lehrerkonferenz und gestalten bei Bedarf eine Fortbildungsveranstaltung für das Kollegium der Schule.
  • Wir beraten und moderieren eine Planungsgruppe an der Schule über mehrere Arbeitstreffen hinweg.
  • Wir stellen Materialien und Vorlagen zur (Weiter-)Entwicklung eines Schutzkonzepts zur Verfügung.

Was müssen Schulen in den Prozess einbringen?

  • Die Schulleitung nimmt sich des Themas an und ermutigt das Kollegium zur aktiven Mitwirkung.
  • Es bildet sich eine Planungsgruppe, die teilweise eigenständig an der Verschriftlichung der Verfahrenswege und anderer Elemente des Konzeptes arbeitet.
  • Die Schulgemeinschaft – insbesondere die Schulleitung und (sofern vorhanden) die Schulsozialarbeit – bringt ihr Wissen, ihre Erfahrungen, ihre Ideen und Lösungsvorschläge ein.
  • Die Schule ermöglicht bei Bedarf eine Veranstaltung mit der gesamten Schulgemeinschaft.
  • Die Schule führt den Prozess nach unserer Begleitung eigenständig weiter.

 

Foto von Dr. Susanne Przybilla

Dr. Susanne Przybilla

Tel.: 0331 – 70 45 892

Mail: przybilla@kobranet.de

 

Foto von Malte Detlefsen

Malte Detlefsen

Tel.: 0331 – 2361 7739

Mail: detlefsen@kobranet.de

Referenzen

SchuKoSchu – Entwicklung institutioneller Gewaltschutzkonzepte an Schulen

Laufzeit: seit 15.04.2023
Gefördert vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Fortbildungen und Prozessbegleitung für …

    • Barbara-Zürner-Oberschule Velten
    • Bohnstedt-Gymnasium Luckau
    • Geschwister-Scholl-Grundschule Jüterbog
    • Grundschule am Humboldtring Potsdam
    • Regine-Hildebrandt-Gesamtschule Birkenwerder
    • Voltaireschule Potsdam – Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang

Beratung von Schulleitungen und Schulrät*innen:

    • Impulse im Rahmen von regionalen Schulleitungsnetzwerken

 

Material

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