Kinderschutz in Kooperation
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Schule und Jugendhilfe
Keine andere Schnittstelle zwischen den beiden Systemen Schule und Jugendhilfe ist rechtlich so konsequent geregelt wie der Kinderschutz. So verpflichtet §4 des Brandenburger Schulgesetzes die Schulen „… jedem Anhaltspunkt für Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.“ Auch das Jugendamt ist zur Erfüllung seines Auftrages nach § 8a SGB VIII auf die Zusammenarbeit mit Schulen angewiesen und dazu verpflichtet. In der Praxis kommt es bei Fragen des Kinderschutzes bzw. im Umgang mit Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung. Welche Aufgaben und Pflichten kommen dabei der Schule und welche der Jugendhilfe zu? Und: Wie kann eine systemübergreifende Zusammenarbeit stattfinden, die die Zuständigkeiten und Kompetenzen der beteiligten Fachkräfte im Sinne eines optimalen Kinderschutzes zusammenführt?
Unsere Angebote
- Prozessbegleitung für Landkreise, kreisfreie Städte sowie staatlichen Schulämter bei der Erarbeitung von Instrumenten und Kooperationsvereinbarungen zur Gestaltung von Kinderschutzaufgaben an der Schnittstelle Schule – Jugendhilfe
- Prozessbegleitung von Kooperationsvorhaben im Kinderschutz/Gewaltschutz zwischen Schule und Hort
- Beratung von Schulen bei der Erarbeitung kooperativer Kinder- bzw. Gewaltschutzkonzepte

Referenzen
Landeskooperationsstelle Schule – Jugendhilfe
Laufzeit: seit 01.10.1998
Die im Projektverbund kobra.net angesiedelte Landeskooperationsstelle Schule – Jugendhilfe unterstützt im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Akteure auf Landesebene und in den Kommunen bei der systemübergreifenden Zusammenarbeit. Einerseits setzt die Landeskooperationsstelle initiativ Impulse, bietet Vernetzung und Qualifizierung. Andererseits wird sie auf Anfrage tätig und erarbeitet gemeinsam mit Partnern vor Ort passgenaue Lösungen. Heimerziehung und Schule als Schnittfeld beider Systeme ist seit LSJ-Gründung ein zentrales Handlungsfeld der Stelle. Mehr Informationen
Fachbeitrag zu Beschwerdeverfahren in Schule und Jugendhilfe
erschienen 06/2019
Beschwerdeverfahren für junge Menschen in Jugendhilfe und Schule – Überflüssiger Mehraufwand oder pädagogische Notwendigkeit?
Funktionierende Beschwerdeverfahren in pädagogischen Einrichtungen, egal ob in Schule oder Jugendhilfe, sind (noch) keine Selbstverständlichkeit. Dies liegt zum einen daran, dass Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte häufig Sorge um einen missbräuchlichen oder inflationären Nutzen von Beschwerdewegen haben. Zum anderen ist der hohe fachliche, qualitätssichernde und nicht zuletzt kinderschützende Nutzen, den Beschwerdeverfahren haben können, nicht allen Pädagoginnen und Pädagogen bekannt. Der Fachbeitrag diskutiert fachliche Begründungen, gesetzliche Grundlagen und mögliche Umsetzungsformen von Beschwerdeverfahren in (der Kooperation von) Schule und Jugendhilfe.
Material

Beschwerdeverfahren für junge Menschen in Jugendhilfe und Schule - Überflüssiger Mehraufwand oder pädagogische Notwendigkeit?
Erschienen in der Reihe "Fachbeiträge zur Kooperation" der Landeskooperationsstelle Schule - Jugendhilfe. Dr. Nina Jann und Dr. Julian von Oppen, 2019.

Kooperationsvereinbarung Potsdam-Mittelmark
kobra.net, Kooperation in Brandenburg, gemeinnützige GmbH
kobra.net setzt sich dafür ein, dass alle Menschen gute Bildungschancen haben.
Wir beraten Akteure auf Landesebene und in den Kommunen dabei, gemeinsam gute Rahmenbedingungen für gelingende Bildungsprozesse zu schaffen, bauen Brücken zwischen institutionellen Zuständigkeiten und ermöglichen dadurch Lösungen bei komplexen Problemlagen.
Regionalpartner der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung im Land Brandenburg
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